Spezialbereiche

Einige unserer Spezialgebiete lassen sich nicht ohne weiteres unter die aufgeführten Geschäftsbereiche fassen. Deshalb stellen wir sie hier einzeln vor.

Wasserrecht
Das Wasserrecht regelt den Umgang mit den natürlichen Dargeboten an Wasser unabhängig davon, ob es sich um stehende oder fließende, natürliche oder künstliche Gewässer handelt. Wir befassen uns mit allen Problemen dieses Rechtsgebietes. Dazu zählen zum Beispiel die Gewässerbaulast der Kommunen sowie die Behandlung von Grenzfällen zwischen Gewässerbaulast und Straßenbaulast. Umfaßt sind auch die Baulast für Brücken oder für gewässerbegrenzende Stützmauern. Eine wichtige Rolle spielt ferner die Abgrenzung zwischen Gewässern zweiter Ordnung und Abwasseranlagen. Wir prüfen die Verantwortlichkeiten nach dem Wassergesetz, sowohl öffentlicher Aufgabenträger wie auch privater Grundstückseigentümer in bezug auf Kontroll- und Instandhaltungspflichten. Wir beraten zu Rechtsfragen des Hochwasserschutzes nach dem Wasserhaushaltsgesetz und seiner baurechtlichen Umsetzung. Wir klären Fragen der Verantwortlichkeit des für die Oberflächenentwässerung und hier insbesondere der Verantwortlichkeit für das sogenannte Außengebietswasser. Schließlich befassen wir uns mit allen Fragen der Baulast und Unterhaltung von Talsperren sowie mit dem Recht der sogenannten „herrenlosen“ Speicher

Raumplanung
Wir befassen uns mit rechtlichen Aspekten der regionalen Raumordnung sowie der Landesplanung. Von besonderem Interesse sind dabei Festsetzungen, die Konzentrationswirkung entfalten und so frühzeitig Einfluß auf die Rechtsstellung unserer Mandanten entfalten können.

Recht der Verkehrswege
Aus dem Bau und Betrieb von Verkehrseinrichtungen von der Eisenbahntrasse bis zum Flugplatz entsteht eine Fülle von Rechtsproblemen, die mit verwaltungsrechtlichen Spezialgesetzen bewältigt werden sollen. Wir beraten unsere Mandanten sowohl hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für die Fachplanungen für Wasserwege, für Straße, Schiene und Flugverkehrseinrichtungen wie auch in Fragen der rechtmäßigen Nutzung von Verkehrseinrichtungen unter Einhaltung der jeweiligen Spezialgesetze sowie weiterer einschlägiger Vorschriften etwa aus den Bereichen Lärmschutz und Natur- und Umweltschutz.

Staatshaftungsrecht
Wir verfolgen Schadensersatzansprüche von durch staatliches Handeln geschädigten Unternehmen, öffentlichen Körperschaften und Bürgern vorgerichtlich und vor den zuständigen Gerichten. Umgekehrt unterstützen wir öffentliche Körperschaften bei der Abwehr solcher Ansprüche. Rechtsgrundlagen sind die Amtshaftungsvorschriften des Grundgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie länderrechtliche Spezialvorschriften.

Bergrecht
Wir leisten rechtliche Hilfestellung bei der Erschließung von Bodenschätzen. Wir beraten bei der Erwirkung von bergrechtlichen Genehmigungen, wir unterstützen bei der Erstellung von Betriebsplänen, wir koordinieren bergbauliche Vorhaben mit dem Wasserrecht sowie mit dem Naturschutz- und Umweltrecht. Wir stehen unseren Mandaten in Fragen bergrechtlicher Grundabtretungen bei. Wir entwerfen Verträge über die Grundstücksnutzung zu bergbaulichen Zwecken und sorgen für ihre Durchsetzung. Wir befassen uns mit Ansprüchen aus Bergschäden.

Praktische Gesetzgebung
Wir beraten die Öffentliche Hand und Verbände im Rahmen von Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren aus unserem Arbeitsbereich. Wir analysieren Gesetzesvorschläge auf deren wichtigste Rechtsfolgen aus Sicht unserer Mandanten. Wir erarbeiten mit unseren Mandaten Vorschläge für Gesetzestexte. Wir bereiten Stellungnahmen gegenüber dem Gesetzgeber vor.

Soweit der Gesetzgeber uns direkt befragt, erstellen wir auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung eigene Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben.

Einige unserer Spezialgebiete lassen sich nicht ohne weiteres unter die aufgeführten Geschäftsbereiche fassen. Deshalb stellen wir sie hier einzeln vor.

Wasserrecht
Das Wasserrecht regelt den Umgang mit den natürlichen Dargeboten an Wasser unabhängig davon, ob es sich um stehende oder fließende, natürliche oder künstliche Gewässer handelt. Wir befassen uns mit allen Problemen dieses Rechtsgebietes. Dazu zählen zum Beispiel die Gewässerbaulast der Kommunen sowie die Behandlung von Grenzfällen zwischen Gewässerbaulast und Straßenbaulast. Umfaßt sind auch die Baulast für Brücken oder für gewässerbegrenzende Stützmauern. Eine wichtige Rolle spielt ferner die Abgrenzung zwischen Gewässern zweiter Ordnung und Abwasseranlagen. Wir prüfen die Verantwortlichkeiten nach dem Wassergesetz, sowohl öffentlicher Aufgabenträger wie auch privater Grundstückseigentümer in bezug auf Kontroll- und Instandhaltungspflichten. Wir beraten zu Rechtsfragen des Hochwasserschutzes nach dem Wasserhaushaltsgesetz und seiner baurechtlichen Umsetzung. Wir klären Fragen der Verantwortlichkeit des für die Oberflächenentwässerung und hier insbesondere der Verantwortlichkeit für das sogenannte Außengebietswasser. Schließlich befassen wir uns mit allen Fragen der Baulast und Unterhaltung von Talsperren sowie mit dem Recht der sogenannten „herrenlosen“ Speicher

Raumplanung
Wir befassen uns mit rechtlichen Aspekten der regionalen Raumordnung sowie der Landesplanung. Von besonderem Interesse sind dabei Festsetzungen, die Konzentrationswirkung entfalten und so frühzeitig Einfluß auf die Rechtsstellung unserer Mandanten entfalten können.

Recht der Verkehrswege
Aus dem Bau und Betrieb von Verkehrseinrichtungen von der Eisenbahntrasse bis zum Flugplatz entsteht eine Fülle von Rechtsproblemen, die mit verwaltungsrechtlichen Spezialgesetzen bewältigt werden sollen. Wir beraten unsere Mandanten sowohl hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für die Fachplanungen für Wasserwege, für Straße, Schiene und Flugverkehrseinrichtungen wie auch in Fragen der rechtmäßigen Nutzung von Verkehrseinrichtungen unter Einhaltung der jeweiligen Spezialgesetze sowie weiterer einschlägiger Vorschriften etwa aus den Bereichen Lärmschutz und Natur- und Umweltschutz.

Staatshaftungsrecht
Wir verfolgen Schadensersatzansprüche von durch staatliches Handeln geschädigten Unternehmen, öffentlichen Körperschaften und Bürgern vorgerichtlich und vor den zuständigen Gerichten. Umgekehrt unterstützen wir öffentliche Körperschaften bei der Abwehr solcher Ansprüche. Rechtsgrundlagen sind die Amtshaftungsvorschriften des Grundgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie länderrechtliche Spezialvorschriften.

Bergrecht
Wir leisten rechtliche Hilfestellung bei der Erschließung von Bodenschätzen. Wir beraten bei der Erwirkung von bergrechtlichen Genehmigungen, wir unterstützen bei der Erstellung von Betriebsplänen, wir koordinieren bergbauliche Vorhaben mit dem Wasserrecht sowie mit dem Naturschutz- und Umweltrecht. Wir stehen unseren Mandaten in Fragen bergrechtlicher Grundabtretungen bei. Wir entwerfen Verträge über die Grundstücksnutzung zu bergbaulichen Zwecken und sorgen für ihre Durchsetzung. Wir befassen uns mit Ansprüchen aus Bergschäden.

Praktische Gesetzgebung
Wir beraten die Öffentliche Hand und Verbände im Rahmen von Anhörungen zu Gesetzgebungsverfahren aus unserem Arbeitsbereich. Wir analysieren Gesetzesvorschläge auf deren wichtigste Rechtsfolgen aus Sicht unserer Mandanten. Wir erarbeiten mit unseren Mandaten Vorschläge für Gesetzestexte. Wir bereiten Stellungnahmen gegenüber dem Gesetzgeber vor.

Soweit der Gesetzgeber uns direkt befragt, erstellen wir auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung eigene Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben.

„Mit unseren Spezialbereichen ist einer von tausend Anwälten wirklich vertraut.“