Überblick

Einen schnellen Zugang zu unserem Beratungsangebot im einzelnen finden Sie über die alphabetische Liste der Rechtsgebiete, die wir bearbeiten.

Eine Grobstruktur, in die sich die anderen Gebiete einfügen, gibt das folgende Raster:

Zivilrecht
Das Zivil- oder Privatrecht schreibt die Regeln für den Rechtsverkehr im privaten Sektor fest. Zum Kernbereich unserer Tätigkeit zählen zum Beispiel das Kaufrecht, das private Baurecht und das Architektenrecht, das Gesellschaftsrecht (u.a. GmbH- und Genossenschaftsrecht), das Grundstücksrecht oder auch das Miet- und Pachtrecht.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt alle Verhältnisse zwischen staatlichen bzw. quasistaatlichen Einrichtungen und Privaten sowie die Beziehungen der staatlichen Institutionen untereinander. Erfaßt sind davon so unterschiedliche Gebiete wie das öffentliche Baurecht oder das Recht der Beihilfen, das Prüfungsrecht oder das Staatshaftungsrecht, das Kommunalabgabenrecht (Grundsteuer bis Straßenausbaubeitrag) oder das Wasserrecht, das Beamtenrecht oder das Personalvertretungsrecht.

Sozialversicherungsrecht
Gewissermaßen als Spezialfall des Verwaltungsrechtes gibt das Sozialversicherungsrecht die Regeln für die Beziehungen zwischen den Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung) und den Versicherten.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht befaßt sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zwischen ihren Vereinigungen. Wir versehen das Arbeitsrecht in allen seinen Aspekten, ob Kündigungsschutzklage oder Betriebsvereinbarung, ob Mutterschutz oder betriebliche Altersvorsorge, ob Betriebsverfassungs- oder Tarifrecht.

Steuerrecht
Das Steuerrecht beschreibt, nach welchen Regeln sich der Staat Zwangsabgaben von den Privaten bzw. privatrechtlich Tätigen beschafft. Wir konzentrieren uns auf die Besteuerung des Immobilieneigentums (Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer) sowie auf steuerliche Spezialfragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen (Kapitalertragsteuern, Umsatzsteuer).

Strafrecht und Familienrecht
Hinsichtlich strafrechtlicher Fragen vermitteln wir den Kontakt zu sachkundigen Kollegen. Für sie leisten wir Vorarbeiten, wenn zur Aufklärung eines Sachverhaltes unsere Spezialkenntnisse insbesondere aus dem Öffentlichen Recht erforderlich sind.

Auch für familienrechtliche Probleme empfehlen wir spezialisierte Kollegen. Gegebenenfalls können wir auch hier mit unseren besonderen Kenntnissen Unterstützung leisten.

Nicht genannte Rechtsgebiete
Sollte sich Ihre Frage keinem hier oder in der alphabetischen Übersicht genannten Rechtsgebiet zuordnen lassen, laden wir Sie ein, bei uns nachzufragen. Wenn wir Ihnen nicht selbst weiterhelfen können, nennen wir Kollegen mit ausgewiesener Sachkunde.

Einen schnellen Zugang zu unserem Beratungsangebot im einzelnen finden Sie über die alphabetische Liste der Rechtsgebiete, die wir bearbeiten.

Eine Grobstruktur, in die sich die anderen Gebiete einfügen, gibt das folgende Raster:

Zivilrecht
Das Zivil- oder Privatrecht schreibt die Regeln für den Rechtsverkehr im privaten Sektor fest. Zum Kernbereich unserer Tätigkeit zählen zum Beispiel das Kaufrecht, das private Baurecht und das Architektenrecht, das Gesellschaftsrecht (u.a. GmbH- und Genossenschaftsrecht), das Grundstücksrecht oder auch das Miet- und Pachtrecht.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt alle Verhältnisse zwischen staatlichen bzw. quasistaatlichen Einrichtungen und Privaten sowie die Beziehungen der staatlichen Institutionen untereinander. Erfaßt sind davon so unterschiedliche Gebiete wie das öffentliche Baurecht oder das Recht der Beihilfen, das Prüfungsrecht oder das Staatshaftungsrecht, das Kommunalabgabenrecht (Grundsteuer bis Straßenausbaubeitrag) oder das Wasserrecht, das Beamtenrecht oder das Personalvertretungsrecht.

Sozialversicherungsrecht
Gewissermaßen als Spezialfall des Verwaltungsrechtes gibt das Sozialversicherungsrecht die Regeln für die Beziehungen zwischen den Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung) und den Versicherten.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht befaßt sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zwischen ihren Vereinigungen. Wir versehen das Arbeitsrecht in allen seinen Aspekten, ob Kündigungsschutzklage oder Betriebsvereinbarung, ob Mutterschutz oder betriebliche Altersvorsorge, ob Betriebsverfassungs- oder Tarifrecht.

Steuerrecht
Das Steuerrecht beschreibt, nach welchen Regeln sich der Staat Zwangsabgaben von den Privaten bzw. privatrechtlich Tätigen beschafft. Wir konzentrieren uns auf die Besteuerung des Immobilieneigentums (Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer) sowie auf steuerliche Spezialfragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen (Kapitalertragsteuern, Umsatzsteuer).

Strafrecht und Familienrecht
Hinsichtlich strafrechtlicher Fragen vermitteln wir den Kontakt zu sachkundigen Kollegen. Für sie leisten wir Vorarbeiten, wenn zur Aufklärung eines Sachverhaltes unsere Spezialkenntnisse insbesondere aus dem Öffentlichen Recht erforderlich sind.

Auch für familienrechtliche Probleme empfehlen wir spezialisierte Kollegen. Gegebenenfalls können wir auch hier mit unseren besonderen Kenntnissen Unterstützung leisten.

Nicht genannte Rechtsgebiete
Sollte sich Ihre Frage keinem hier oder in der alphabetischen Übersicht genannten Rechtsgebiet zuordnen lassen, laden wir Sie ein, bei uns nachzufragen. Wenn wir Ihnen nicht selbst weiterhelfen können, nennen wir Kollegen mit ausgewiesener Sachkunde.

„Von Abfallrecht bis Zwangsvollstreckungsrecht.“