Ausrichtung
Wir arbeiten an der Schnittstelle von privatem und öffentlichem Sektor, von Verwaltungsrecht und Zivilrecht. Achtzig Prozent unserer Mandate befassen sich mit diesem Bereich. Wir zählen damit zu der kleinen Gruppe von qualifizierten Anwaltsfirmen, die Rechtsprobleme ihrer privaten Mandanten immer auch unter dem Gesichtspunkt des zu beachtenden Öffentlichen Rechtes beurteilt. Umgekehrt verlieren wir bei der Beratung unserer öffentlich-rechtlichen Mandanten auch die speziell zu berücksichtigenden zivilrechtlichen Regelungen niemals aus den Augen. Die umfassende sachkundige Mandatsbetreuung sowohl in privatrechtlicher wie auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht ist für uns selbstverständlich. Denn mit weniger als beidem kommen die Geschäfte unserer Mandanten nicht aus.
Mandanten
Wir beraten Mandatsträger und öffentliche Verwaltungen verschiedener Ebenen, private Unternehmen vom Einzelunternehmer bis zum mittelständischen Konzern, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Verbände und Privatleute. Für sie sind wir Gutachter, ausgelagertes Rechtsamt, externe Rechtsabteilung oder einfach kundige Anwälte von Fall zu Fall.
Stil
Rechtsberatung ist eine Kunst. Denn es gibt keine „Rechtsmaschine“, die wie ein Uhrwerk immer gleiche Ergebnisse erzeugt, egal wer sie aufzieht. Die Kunst besteht darin, in das soziale System „Recht“ freie Impulse mit Richtung und Stärke gerade so zu geben, daß die Dinge in Bewegung geraten und genau dort wieder zum Stehen kommen, wo die Ziele des Mandanten soweit irgend möglich erreicht sind. Tiefe, Klarheit, Härte und Geschick kennzeichnen gute Rechtsberatung, wie wir sie verstehen.
„Tiefe, Klarheit, Härte und geschick
kennzeichnen gute Rechtsberatung,
wie wir sie verstehen.“