Kommunen und Kommunalverbände

Grundgesetz und Kommunale Selbstverwaltung
Art. 28 des Grundgesetzes (GG) garantiert die Kommunale Selbstverwaltung. Art. 28 Abs. 1 GG fordert, daß das Volk in den „(…), Kreisen und Gemeinden (…) eine Vertretung haben (muß), die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist (…)“. Art. 28 Abs. 2 spricht den Kommunen und den Gemeindeverbänden das Recht zu „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“. Außerdem wird den Kommunen dort der Zugriff auf finanzielle Mittel zur Aufgabenerfüllung eröffnet.

Umsetzung kommunaler Selbstverwaltungsrechte
Wir unterstützen Kommunen und Kommunalverbände sowohl bei der Binnenorganisation ihrer Selbstverwaltung (Satzungswesen von der Hauptsatzung bis zum Haushalt) als auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber anderen Verwaltungsebenen.

Planungsrecht
Kommunen sind für die Bauleitplanung auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchsetzung solcher Satzungen. Wir begleiten den Abschluß und die Abarbeitung von Durchführungsverträgen mit privaten und öffentlichen Vorhabensträgern.

Abgabenerhebung
Kommunen haben das Recht, zur Finanzierung ihrer Leistungen Gemeindesteuern und andere kommunale Abgaben zu erheben. Wir beraten Gemeinden bei der Gestaltung des erforderlichen Satzungswerkes, bei der rechtssicheren Kalkulation der jeweiligen Abgabenhöhe und bei der Realisierung ihrer Abgabenforderungen.

Sicherheit und Ordnung
Ein wichtiger Teil der öffentlichen Sicherheit wird auf kommunaler Ebene gewährleistet. Vom amtlichen Meldewesen über die Gewerbepolizei bis zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen reicht das Spektrum der gemeindlichen Aufsichtspflichten. Wir beraten Kommunalverwaltungen, wie sie den Gesetzesregeln am besten genügen können.

Gemeindliche Infrastruktur und Gebäude
Schulen, Kindergärten, Feuerwachen, Leitungsnetze, Wasserwerke und Kläranlagen, Straßen und Plätze, alle gemeindlichen Einrichtungen müssen errichtet und unterhalten werden. Wir helfen Gemeinden bei der rechtssicheren Ausschreibung der erforderlichen Leistungen sowie bei der Umsetzung abgeschlossener Verträge. Regelmäßig nutzen unsere gemeindlichen Mandanten auch unsere Sachkenntnis hinsichtlich des Immobilienmanagements (s. Menüpunkt „Bau und Immobilien“).

Personalmanagement
Wir betreuen Kommunen hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen sowie in Fragen des Personalvertretungsrechtes. Das Beamtenrecht sowie das Dienstrecht und das Disziplinarrecht zählen zum Kernbestand unserer kommunalrechtlichen Beratungsleistungen.

Fiskalisches Handeln
Bei sehr vielen Aktivitäten gelten für Gemeinden weitgehend die gleichen Rechtsregeln wie für den Verkehr unter Privaten. Wir unterstützen Gemeinden in diesem Bereich fiskalischen Handelns bei der Wahrung ihrer Rechte. Dabei berücksichtigen wir Spezialregelungen für die Öffentliche Hand (Verschleuderungsverbote, Genehmigungserfordernisse für Kommunalkredite etc.).

Interkommunale Zusammenarbeit
Wir beraten Kommunen sowohl hinsichtlich punktueller Möglichkeiten der Zusammenarbeit (Abordnung von Personal, Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung) als auch bei weitergehender gemeinschaftlicher Aufgabenerfüllung bis hin zur Gründung von Zweckverbänden.

Grundgesetz und Kommunale Selbstverwaltung
Art. 28 des Grundgesetzes (GG) garantiert die Kommunale Selbstverwaltung. Art. 28 Abs. 1 GG fordert, daß das Volk in den „(…), Kreisen und Gemeinden (…) eine Vertretung haben (muß), die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist (…)“. Art. 28 Abs. 2 spricht den Kommunen und den Gemeindeverbänden das Recht zu „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“. Außerdem wird den Kommunen dort der Zugriff auf finanzielle Mittel zur Aufgabenerfüllung eröffnet.

Umsetzung kommunaler Selbstverwaltungsrechte
Wir unterstützen Kommunen und Kommunalverbände sowohl bei der Binnenorganisation ihrer Selbstverwaltung (Satzungswesen von der Hauptsatzung bis zum Haushalt) als auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber anderen Verwaltungsebenen.

Planungsrecht
Kommunen sind für die Bauleitplanung auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchsetzung solcher Satzungen. Wir begleiten den Abschluß und die Abarbeitung von Durchführungsverträgen mit privaten und öffentlichen Vorhabensträgern.

Abgabenerhebung
Kommunen haben das Recht, zur Finanzierung ihrer Leistungen Gemeindesteuern und andere kommunale Abgaben zu erheben. Wir beraten Gemeinden bei der Gestaltung des erforderlichen Satzungswerkes, bei der rechtssicheren Kalkulation der jeweiligen Abgabenhöhe und bei der Realisierung ihrer Abgabenforderungen.

Sicherheit und Ordnung
Ein wichtiger Teil der öffentlichen Sicherheit wird auf kommunaler Ebene gewährleistet. Vom amtlichen Meldewesen über die Gewerbepolizei bis zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen reicht das Spektrum der gemeindlichen Aufsichtspflichten. Wir beraten Kommunalverwaltungen, wie sie den Gesetzesregeln am besten genügen können.

Gemeindliche Infrastruktur und Gebäude
Schulen, Kindergärten, Feuerwachen, Leitungsnetze, Wasserwerke und Kläranlagen, Straßen und Plätze, alle gemeindlichen Einrichtungen müssen errichtet und unterhalten werden. Wir helfen Gemeinden bei der rechtssicheren Ausschreibung der erforderlichen Leistungen sowie bei der Umsetzung abgeschlossener Verträge. Regelmäßig nutzen unsere gemeindlichen Mandanten auch unsere Sachkenntnis hinsichtlich des Immobilienmanagements (s. Menüpunkt „Bau und Immobilien“).

Personalmanagement
Wir betreuen Kommunen hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen sowie in Fragen des Personalvertretungsrechtes. Das Beamtenrecht sowie das Dienstrecht und das Disziplinarrecht zählen zum Kernbestand unserer kommunalrechtlichen Beratungsleistungen.

Fiskalisches Handeln
Bei sehr vielen Aktivitäten gelten für Gemeinden weitgehend die gleichen Rechtsregeln wie für den Verkehr unter Privaten. Wir unterstützen Gemeinden in diesem Bereich fiskalischen Handelns bei der Wahrung ihrer Rechte. Dabei berücksichtigen wir Spezialregelungen für die Öffentliche Hand (Verschleuderungsverbote, Genehmigungserfordernisse für Kommunalkredite etc.).

Interkommunale Zusammenarbeit
Wir beraten Kommunen sowohl hinsichtlich punktueller Möglichkeiten der Zusammenarbeit (Abordnung von Personal, Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung) als auch bei weitergehender gemeinschaftlicher Aufgabenerfüllung bis hin zur Gründung von Zweckverbänden.

„Effiziente Selbstverwaltung und hohe Durchsetzungskraft gegenüber anderen Verwaltungsebenen sind unser Angebot an alle Kommunen.“